Häusliche Betreuung in Zukunft unbezahlbar?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: „24-Stunden-Pflegerinnen“ müssen für ihre Arbeitszeit den Mindestlohn erhalten.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die sogenannten „24-Stunden-Pflegerinnen“ – meist osteuropäische Frauen oder Männer, die im Privathaushalt ältere Menschen versorgen – für ihre Arbeitszeit, dabei auch für Bereitschaftszeiten, den Mindestlohn erhalten müssen.
Nun besteht große Verunsicherung bei deutschen Familien, ob und wie dieses Modell der Betreuung langfristig finanzierbar und umsetzbar sein wird.
Der VIJ begrüßt, dass endlich die harte Arbeit der Betreuungskräfte wahrgenommen wird. Seit Jahrzehnten wird in Deutschland geduldet, dass die Osteuropäerinnen rund um die Uhr schuften für einen Stundenlohn von ein bis zwei Euro.
Wie diese Arbeit aussieht und was sich die Betreuungskräfte wünschen, schildern eine Betreuerin aus Bulgarien und ein Betreuer aus Rumänien in einem Interview (s.u.). Die beiden arbeiteten schon über verschiedenste Agenturen. Inzwischen arbeiten sie legal zu fairen Bedingungen über „FairCare“ des VIJ. 

Wir fordern von der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, um diese Form der Betreuung langfristig legal und fair abzusichern – damit unserer altgewordenen Menschen gut versorgt sind und damit die Männer und Frauen, die sie versorgen, angemessenen entlohnt werden und angemessene Arbeitsbedingungen erhalten. 
 

Interviews

Svetlana Ivanova, Betreuerin: hier zum Interview 

Dan-Nicolae Boicescu din Buicescu, Betreuer: hier zum Interview