Die MiA-Kurse sind ein Angebot für Migrantinnen und geflüchtete Frauen, das sich in besonderem Maße an der Lebenssituation der Frauen orientiert. Die Kurse enthalten ein niederschwelliges Sprachförderangebot sowie Angebote, die relevante Alltagsthemen aufgreifen. Sie haben zum Ziel, die Frauen dabei zu unterstützen, ihre eigenen Potentiale zu entdecken und ihnen den Zugang zu sonstigen Angeboten zu erleichtern.
Wohnortnähe sowie die mit 34 Stunden überschaubare Kursdauer machen sie zu einer idealen Integrationsmaßnahme für Frauen, die kleine Kinder zu versorgen haben oder die sich die Teilnahme an sonstigen Integrationsangeboten noch nicht zutrauen.
Der VIJ verwaltet als Zentralstelle für MiA-Kurse die vom Bundesministerium des Inneren geförderten und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitgestellten Gelder. Förderanträge für die Durchführung von MiA-Kursen können beim VIJ gestellt werden.
MiA-Kurse
- enthalten ein niederschwelliges Sprachförderangebot
- greifen Themen auf, die sich am Alltag der Kursteilnehmerinnen orientieren
- unterstützen die Frauen dabei, ihre eigenen Potentiale zu entdecken
- erleichtern den Zugang zu sonstigen bestehenden Angeboten
- laufen über 34 Stunden à 60 Min., jede Teilnehmerin kann an drei Kursen teilnehmen
Zielgruppen
Migrantinnen
- mit einem in Deutschland auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus
- aus allen Ländern außerhalb Westeuropas, Nordamerikas und Australiens (siehe Negativliste im Konzept)
- ab Vollendung des 16. Lebensjahres und
- ohne eine in Deutschland abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung
Asylbewerberinnen
- aus Ländern mit guter Bleibeperspektive (derzeit: Syrien, Afghanistan, Eritrea und Somalia)
- die vor dem 1. August 2019 nach Deutschland gekommen sind
- seit mindestens 3 Monaten eine Aufenthaltsgestattung besitzen
- nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen
sowie
Frauen mit sogenannter „Ausbildungsduldung“ (nach § 60c AufenthG)
oder
Frauen mit einer "Beschäftigungsduldung" (nach § 60d AufenthG)
Grundlage für diese Regelung ist § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
oder
Frauen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertrieben wurden
Kursdauer
Die Kurse haben eine Kursdauer von 34 Zeitstunden. Jede Teilnehmerin kann maximal 3 Kurse besuchen.
Förderbedingungen
- der Förderhöchstbetrag beträgt 1.700 € je Kurs
- Der Verwendungsnachweis besteht aus
- der Teilnehmerinnenliste im Original
- dem Sachbericht mit der Bestätigung der Ausgabensumme
- der Jahresstatistik (einzureichen mit der letzten Kursabrechnung) - Ein Nachweis der einzelnen Ausgaben durch Belege ist nicht notwendig
Weitere Details können Sie den Fördergrundsätzen entnehmen.
Förderberechtigung und Voraussetzungen, die Kursträger mitbringen sollten:
- Sie haben Zugang zur Zielgruppe der teilnahmeberechtigten Frauen
- Sie verfügen über ein regionales Netzwerk
- Sie bringen die organisatorischen Voraussetzungen zur Planung, Durchführung und Abwicklung der Kurse mit
- Sie arbeiten gemeinnützig und ohne Absicht der Gewinnerzielung
Antragstellung
Anträge können bei der Zentralstelle VIJ gestellt werden. Die Anträge sind als Datei per Mail an mia.kurse@vij-wuerttemberg.de und in Papierform zu senden.
Wir benötigen die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare immer bis zum 15. November für das Folgejahr. Das heißt, wenn Sie beispielsweise in 2024 MiA-Kurse durchführen wollen, ist die Frist für die Einreichung Ihres Antrages der 15.11.2023. Dennoch können Sie auch unterjährig für das laufende Förderjahr Ihren Antrag bei uns stellen. Denn erfahrungsgemäß werden zugeteilte Kurse von den Kursträgern teilweise zurückgegeben, die neu vergeben werden können.
Adresse: VIJ e.V., Zentralstelle MiA-Kurse, Moserstr. 10, 70182 Stuttgart.
Neue Träger müssen mit dem Antragsformular auch ihre Satzung sowie einen aktuellen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit einreichen.