Europäischer Tag gegen Menschenhandel am 18.10.23

Anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober äußert sich Doris Köhncke, Leiterin des Fraueninformationszentrums in Stuttgart, im Interview über ihre Arbeit mit den Betroffenen. Sie erläutert, was für die wirksame Bekämpfung des Menschenhandels passieren müsste und warum katholische Unterstützung für ein evangelisches Hilfezentrum unverzichtbar ist.

Anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober äußert sich Doris Köhncke, Leiterin des Fraueninformationszentrums in Stuttgart, im Interview über ihre Arbeit mit den Betroffenen. Sie erläutert, was für die wirksame Bekämpfung des Menschenhandels passieren müsste und warum katholische Unterstützung für ein evangelisches Hilfezentrum unverzichtbar ist.

Frau Köhncke, könnten Sie uns bitte einen kurzen Überblick über die Arbeit des Fraueninformationszentrums im Bereich Menschenhandel und Zwangsprostitution geben?

Wir beraten vor allem Frauen, aber auch einzelne Männer oder Transpersonen, die Opfer von Menschenhandel geworden und sexuell ausgebeutet worden sind. Jährlich beraten und begleiten wir ca. 150 Personen. Ein großer Teil von ihnen stammt aus Westafrika und befindet sich im Asylverfahren, hier unterstützen wir, damit die Betroffenen als Opfer von Menschenhandel erkannt werden und in Deutschland Schutz bekommen. Andere kommen aus der EU oder auch aus Deutschland. Wir leisten psychosoziale Beratung, vermitteln zu Ärztinnen, Therapeutinnen und Rechtsanwältinnen und helfen im Umgang mit Behörden. Für diejenigen, die nicht im Asylverfahren sind, kümmern wir uns um ausländerrechtliche Fragen und Zugang zu Sozialleistungen sowie um eine sichere Unterkunft, und bei denen, die in einem Strafverfahren aussagen, leisten wir Psychosoziale Prozessbegleitung.

Neben der konkreten Betreuung der Betroffenen leisten wir auch Öffentlichkeitsarbeit und Advocacy-Arbeit, das heißt, wir treten für die Interessen der Betroffenen in Politik und Gesellschaft ein.

Welche Rolle spielt das Fraueninformationszentrum bei der Unterstützung von Menschenhandelsopfern in Württemberg?

Es gibt in Baden-Württemberg drei vom Land anerkannte Fachberatungsstellen, neben uns noch FreiJa in Freiburg und Kehl sowie die Mitternachtsmission Heilbronn. Gemeinsam sind wir für ganz Baden-Württemberg zuständig, wir agieren vorwiegend im württembergischen Raum.

Welche Herausforderungen sehen Sie, was die Finanzierung Ihrer Hilfen betrifft?

Wir brauchen einerseits Finanzierung unserer Arbeit – hier bekommen wir Zuschüsse vom Land, die aber bei weitem nicht ausreichen, so dass wir dankbar sind, dass auch die Kirchen das FiZ unterstützen. Darüber hinaus arbeiten wir viel mit Projektfinanzierungen. Andererseits befinden sich die Betroffenen von Menschenhandel in Notlagen, für die die Diözese Rottenburg-Stuttgart den Opferfonds aufgelegt hat. Das ist sehr hilfreich für uns und für die Betroffenen.

Wie kam es dazu, dass die katholische Kirche das Fraueninformationszentrum bei Ihrer Arbeit im Bereich Menschenhandel und Zwangsprostitution unterstützt?

Das FiZ wurde 1987 gemeinsam von evangelischen und katholischen Frauen und Männern gegründet. Dies geschah als Antwort auf den Weltgebetstag der Frauen, bei dem 1980 Thailänderinnen auf das Problem des Sextourismus aufmerksam machten. Das FiZ wurde gegründet, damit Frauen, die von Touristen „mitgebracht“ wurden oder die über Katalog „bestellt“ wurden, Unterstützung finden. Man brauchte noch eine Trägerorganisation, dafür konnte der VIJ e.V. gefunden werden, ein evangelischer Frauenverein, der seit 1885 Mädchen und Frauen unterstützt.

Können Sie uns mehr über den Zweck des Opferfonds der Diözese Rottenburg-Stuttgart berichten und wie ihre Zusammenarbeit mit der Diözese funktioniert?

Betroffene von Menschenhandel haben theoretisch Anspruch auf staatliche Leistungen, doch in der Praxis gelingt das nicht immer, z.B., weil eine Ausländerbehörde nicht den entsprechenden Aufenthaltstitel erteilt oder weil die Behörden über die Zuständigkeit streiten. Außerdem müssen wir eine Betroffene, die heute bei uns ankommt, sofort in Sicherheit unterbringen – bis die Anträge mit Behörden abgewickelt sind, kann es aber dauern. Das heißt, wir müssen eine Unterkunft bezahlen, deren Kosten das Sozialamt oder Jobcenter dann vielleicht doch nicht übernimmt, und die Betroffene braucht Essen oder auch Kleidung. Außerdem gibt es zusätzliche Bedarfe, wie z.B. Therapie, Deutschkurs, Fahrtkosten, Anwaltskosten oder auch Gebühren für Dokumente. Für solche Bedarfe können wir einen Antrag beim Opferfonds der Diözese stellen. Der Verein IN VIA prüft den Antrag inhaltlich, und wenn nichts dagegen spricht, übernimmt der Fonds dann die Kosten. Wir machen selbstverständlich einen Verwendungsnachweis und halten die Belege vor. Dies geht alles in der Regel schnell und unkompliziert, wofür wir sehr dankbar sind.

Haben Sie ein Beispiel?

Eine sechzehnjährige junge Frau, nennen wir sie Grace, flieht in Nigeria von zuhause, weil sie zwangsverheiratet werden soll. Sie flieht in die Stadt, lebt auf der Straße. Bei einem Gelegenheitsjob bietet ihr eine Frau Hilfe an: Grace könne bei ihrer Schwester in Italien in einem Restaurant arbeiten. In ihrer Not nimmt Grace das Angebot an. Die Frau besorgt ihr einen Pass und organisiert die Reise: In Bussen und LKW fährt Grace Richtung Norden, durch die Sahara, schließlich mit einem Boot übers Mittelmeer. Die Reise ist lang, bedrohlich und gefährlich. Sie wird mehrmals vergewaltigt. Die Frau instruiert sie immer per Handy, wie es weiter geht. In Italien angekommen, wird sie von einer anderen Frau abgeholt. Am nächsten Tag wird sie auf den Straßenstrich geschickt. Grace wird klar gemacht: Hier musst sie jetzt so lange arbeiten, bis sie 50.000 € verdient hat, das sind ihre Schulden für die Reise. Grace hält zwei Jahre durch. Als sie schwanger ist und zwangsabtreiben soll, flieht sie. Jemand verhilft ihr nach Deutschland. Hier beantragt sie Asyl, das aber negativ entschieden wird. Eine Bekannte vermittelt sie ins FiZ. Wir arbeiten mit ihr ihre Geschichte auf. Sie hat eindeutig Schutzgründe. Damit sie einen Asyl-Folge-Antrag stellen kann, benötigt sie eine Rechtsanwältin, die 500 EUR kostet. Der Opferfonds der Diözese übernimmt die Kosten. Die Anwältin reicht den Folgeantrag beim BAMF ein, das FiZ legt eine Stellungnahme dazu und bereitet Grace auf die erneute Anhörung vor, in der sie diesmal ihre Erlebnisse schlüssig und deutlich erzählen muss. Nach eineinhalb Jahren erhält sie die positive Entscheidung: Sie darf in Deutschland bleiben. Das FiZ unterstützt sie nun dabei, sich ein neues Leben aufzubauen, gut Deutsch zu lernen und eine Ausbildung zu absolvieren.

Was wird von Politik und Polizei getan, um Menschenhandel zu bekämpfen? Was fehlt, um größere Verbesserungen zu erzielen?

Menschenhandel zählt zur organisierten Kriminalität. Polizei und Gerichte müssten spezialisierte Fachstellen dafür einrichten – man sieht in der Praxis deutlich, wo es solche Stellen gibt, z.B. in Berlin, dort ist die Strafverfolgung deutlich erfolgreicher. Und für die Betroffenen muss die Politik bessere Strukturen schaffen, damit ihre Rechte auch umgesetzt werden. Derzeit werden in Deutschland ein nationaler Aktionsplan und eine nationale Berichterstattungsstelle eingerichtet, ich hoffe, dass dies Verbesserungen bringen wird.

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Öffentlichkeit für das Problem des Menschenhandels und die Unterstützung von Opfern zu sensibilisieren?

Wir halten immer wieder Vorträge, sowohl für Personen, die beruflich mit Betroffenen zu tun haben könnten, z.B. in der Arbeit mit Geflüchteten, auf Behörden, im Jugendamt oder bei der Polizei, als auch für Ehrenamtliche oder die interessierte Öffentlichkeit. Gerne kommen wir auch in Schulklassen oder Kirchengemeinden – sprechen Sie uns an!

Wie können Menschen, die Opfern von Menschenhandel oder Zwangsprostitution helfen möchten, Unterstützung leisten oder sich engagieren?

Man kann unsere Arbeit mit den Betroffenen durch Spenden unterstützen – wir benötigen jährlich ca. 30.000 € Spenden, um die Kosten der Beratungsstelle zu decken. Die Spenden sind steuerlich absetzbar – und auch kleine Spenden in Höhe von 10 oder 20 EUR helfen. Außerdem kann man sich ehrenamtlich engagieren, z.B. brauchen wir Sprachmittlerinnen für die verschiedensten Sprachen, oder Personen, die zu Terminen begleiten können, z.B. bei Ärzten oder Behörden, oder die mal an einem Wochenende mit einer Betroffenen spazieren gehen.

Gibt es Veranstaltungen oder Initiativen im Rahmen des Tags gegen Menschenhandel, die die ihre Arbeit hervorheben?

Wir veranstalten am 21. November 2023 einen großen Fachtag in Stuttgart zum Thema. Wer daran Interesse hat, findet Informationen auf unserer Internetseite: www.vij-wuerttemberg.de unter „Aktuelles“. Oder direkt mit uns Kontakt aufnehmen: fiz@vij-wuerttemberg.de oder 0711-23941-24.