Psychosoziale Prozessbegleitung

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind und
bei Gericht in einem Strafverfahren
aussagen müssen.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Betroffene im gesamten Strafverfahren, das heißt schon vor der Anzeige bei der Polizei bis zum Ende des Gerichtsverfahrens.

Die Prozessbegleitung ist für Betroffene von schweren Straftaten wie Gewaltstraftaten und Sexualstraftaten.

Gewaltstraftaten sind:

  • Schwere Körperverletzung
  • Versuchter Mord
  • Menschenhandel

Sexualstraftaten sind:

  • Missbrauch
  • Vergewaltigung
  • Zwangsprostitution

Was macht die Prozessbegleitung?

Die Prozessbegleitung ist eine Einzelunterstützung für Personen, die als Opferzeug*in bei Gericht aussagen müssen. Sie bereitet auf die Anzeige bei der Polizei und das Verfahren bei Gericht vor, begleitet dabei und erklärt alle Abläufe bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens. Die Prozessbegleiter*in unterstützt die Betroffene in dieser oft langen Zeit.

Was macht die Prozessbegleitung nicht?

Die Prozessbegleitung redet nicht mit der Betroffenen über das schlimme Erlebnis.

Deshalb braucht die Betroffene vielleicht noch Unterstützung von anderen Fachleuten. Die Prozessbegleitung kann bei der Suche nach anderen Fachleuten helfen.

Die Prozessbegleitung macht keine Rechtsberatung. Sie kann bei der Suche nach einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin unterstützen.

Antrag auf Prozessbegleitung

Die Betroffene beantragt die Prozessbegleitung. Das FIZ kann mit dem Antrag helfen.

Kosten für die Prozessbegleitung

Der Richter oder die Richterin muss der Prozessbegleitung zustimmen, dann muss die Betroffene die Kosten für die Prozessbegleitung nicht bezahlen. Die Voraussetzungen für eine kostenfreie Prozessbegleitung sind: Die Betroffene wurde durch Gewaltstraftaten oder Sexualstraftaten schwer verletzt und sie ist schutzbedürftig.

 

Informationen in anderen Sprachen finden Sie oben rechts auf dieser Seite.
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